Um die Gebrauchstauglichkeit und Sicherheit von Verkehrsflächen dauerhaft sicherstellen zu können, ist es wichtig, die bautechnischen Anforderungen zu beachten. Hier erfahren Sie, worauf es im Detail ankommt.

Bemessung


Die Bemessung einer Pflasterbauweise basiert auf den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen (RStO). Diese beschreiben technisch geeignete sowie wirtschaftliche Bauweisen unter Berücksichtigung der zu erwartenden Beanspruchung und des vorgesehenen Nutzungszeitraumes. Auch die Funktion der Verkehrsfläche, die Verkehrsbelastung, die Lage der Verkehrsfläche sowie die Bodenverhältnisse und örtliche Bedingungen werden von den RStO berücksichtig. Pflasterbauweisen sind in den RStO ausschließlich für die Bauklassen VI bis III und für Geh- und Radwege standardisiert.

Bei der Bemessung nach den RStO ist schrittweise vorzugehen. Zunächst erfolgt die Zuordnung der betreffenden Verkehrsfläche zu einer in den RStO genannten Bauklasse. Dies sollte stets nach einer der in den RStO beschriebenen Berechnungsmethoden und nur in Ausnahmefällen anhand der vorgesehenen Anwendung, z. B. durch Zuordnung der Straßenart, erfolgen. Anschließend wird die Dicke des frostsicheren Oberbaues ermittelt und eine geeignete Bauweise gewählt. Im letzten Schritt werden Schichtdicken und erforderliche Tragfähigkeiten festgelegt.