Um die Gebrauchstauglichkeit und Sicherheit von Verkehrsflächen dauerhaft sicherstellen zu können, ist es wichtig, die bautechnischen Anforderungen zu beachten. Hier erfahren Sie, worauf es im Detail ankommt.

Fugen


Die Einhaltung geeigneter Fugenbreiten und eine dauerhaft vollständige Fugenfüllung sind die wichtigsten Voraussetzungen für eine tragfähige und standfeste Pflasterdecke. Je nach Nenndicke des Pflastersteins gelten folgende Fugenmaße:

  • Nenndicke < 120 mm: mindestens 3 mm, maximal 5 mm
  • Nenndicke 120 mm: mindestens 5 mm, maximal 8 mm

Die Untergrenze stellt sicher, dass sich die Fugen gut und somit vollständig füllen lassen. Die Obergrenze stellt sicher, dass die Abstützung der Steine untereinander und die Übertragung von Querkräften in noch ausreichendem Maße erfolgen kann.

Anforderungen an das Fugenmaterial

Unabhängig von der Verkehrs- belastung sollten für Betonpflaster- decken Baustoffgemische 0/2, 0/4 oder 0/5 nach den TL Pflaster-StB verwendet werden. Dabei müssen Gesteins- körnungen für Fugenmaterialien den TL Gestein-StB entsprechen. Das Fugen- material muss so beschaffen sein, dass es sich bei der Ausführung möglichst vollständig in die Fugen einarbeiten lässt. Daher ist das Größtkorn immer auf die Fugenbreite abzustimmen.

Im ausgeführten Zustand sollte das Fugenmaterial dem Aussaugen möglichst großen Widerstand entgegen setzen. Das Fugenmaterial ist immer filterstabil auf das Bettungsmaterial abzustimmen, um ein Abwandern in die Bettung zu vermeiden.


Verfügbare Detailinformationen zum Thema:

Besondere Anforderungen an das Fugenmaterial