Um die Gebrauchstauglichkeit und Sicherheit von Verkehrsflächen dauerhaft sicherstellen zu können, ist es wichtig, die bautechnischen Anforderungen zu beachten. Hier erfahren Sie, worauf es im Detail ankommt.

Verbände


Für Verkehrsflächen, die von Kraftfahrzeugen befahren werden, sind  grundsätzlich Verbände mit in Fahrtrichtung versetzten Fugen vorzusehen, z. B. Läufer- oder Reihenverband (Bild a). Eine besonders gute Lastverteilung haben diagonal zur Fahrtrichtung angeordnete Verbände, z. B. Fischgrätverband (Bild c). Diese  Verbände sind deshalb auch für Flächen gut geeignet, bei denen wechselnde Fahrtrichtungen vorliegen können, wie im Bereich von Lagerflächen oder Anlieferungszonen.

Bild a: Läufer- oder Reihenverband (für befahrene Flächen geeignet)
Bild b: Ellenbogenverband (für befahrene Flächen geeignet)

Bild c: Fischgrätverband (für befahrene Flächen gut geeignet)
Bild d: Parkettverband (wegen durchgehender Fugen für befahrene Flächen grundsätzlich nicht geeignet)

Bei Verbänden mit versetzten Fugen sind die Steine bzw. Steinreihen um mindestens 1/3 (besser um 1/2) der Steinlänge gegeneinander zu versetzen. Verbände mit Kreuzfugen oder in Fahrtrichtung durchgehenden Fugen sind grundsätzlich nur für Flächen ohne Kfz-Verkehr geeignet. Die Eignung derartiger Verbände für Kfz-Verkehr kann sich durch konstruktive Besonderheiten der zu verwendenden Betonpflastersteine ergeben, beispielsweise einer besonderen Verzahnung. Der Verwendung sollte jedoch der Nachweis der Eignung vorausgehen. Insgesamt gilt: jeder Pflasterverband ist nur so gut wie seine Fugenfüllung.

Verfügbare Detailinformationen zum Thema:
Zusammenhang von Belastung und Verband