Um die Gebrauchstauglichkeit und Sicherheit von Verkehrsflächen dauerhaft sicherstellen zu können, ist es wichtig, die bautechnischen Anforderungen zu beachten. Hier erfahren Sie, worauf es im Detail ankommt.
Baugrundsätze
Eine Pflasterdecke besteht aus der Bettung, den Pflastersteinen und der Fugenfüllung. Sie kann ungebunden (Bild a) oder gebunden (Bild b) ausgeführt werden. Die ungebundene Ausführung ist die Regelbauweise; ihr sollte stets der Vorzug gegeben werden. Gebundene Pflasterdecken bergen ein viel größeres Fehler- und Schadenspotenzial; sie sollten daher nur in Ausnahmefällen ausgeführt werden. Mischbauweisen, bei denen gebundenes Fugenmaterial mit ungebundenem Bettungsmaterial oder ungebundenes Fugenmaterial mit gebundenem Bettungsmaterial kombiniert wird (Bilder c und d), sind nach Straßenbaumaßstäben nicht fachgerecht und in diesem Anwendungsbereich auch nicht zulässig.

- Bild a
Skizzen, Teil 2

- Bild b Bild c Bild d
Auf Tragschichten ohne Bindemittel, wie Kies- oder Schottertragschichten (Bild e), muss die Pflasterdecke immer ungebunden hergestellt werden. Bei Tragschichten mit Bindemittel, wie wasserdurchlässige Asphalttragschichten oder Dränbeton- tragschichten, kann die Pflasterdecke ungebunden (Bild f) oder auch gebunden (Bild g) ausgeführt werden. Gebundene Tragschichten sind widerstandsfähiger gegen Verformung, aber hinsichtlich Technologie und praktischer Ausführung auf der Baustelle schwieriger zu handhaben als ungebundene Tragschichten.

- Bild e Bild f Bild g
