Um die Gebrauchstauglichkeit und Sicherheit von Verkehrsflächen dauerhaft sicherstellen zu können, ist es wichtig, die bautechnischen Anforderungen zu beachten. Hier erfahren Sie, worauf es im Detail ankommt.
Allgemeines
Bei nicht fachgerechter Planung, Ausschreibung und Ausführung müssen zwangsläufig Schäden an Betonpflasterbauweisen auftreten – sie ließen sich aber vermeiden. Nur in Ausnahmefällen wird die bewusste oder unbewusste Nichteinhaltung der Technischen Regeln langfristig ohne Konsequenzen für das betreffende Bauwerk bleiben. Die Schäden werden stets an der Oberfläche sichtbar, was häufig zu der Annahme verleitet, dass die Betonpflastersteine selbst daran Schuld tragen.
Nach Expertenschätzungen sind rund 90 % aller Schäden an Betonpflasterbauweisen jedoch nicht auf die Qualität der Pflastersteine zurückzuführen. Auch wird häufig pauschal argumentiert, dass Betonpflasterdecken für von Schwerfahrzeugen befahrene Verkehrsflächen ungeeignet sind und den Belastungen nicht Stand halten würden. Auch wenn die Betonpflasterbauweise in Bezug auf den täglich darüber rollenden Schwerverkehr ihre Grenzen hat (Pflaster darf grundsätzlich nur bis Bauklasse III gemäß RStO angewendet werden), sind diese Pauschalurteile zumeist nicht sachlich fundiert.
