Um die Gebrauchstauglichkeit und Sicherheit von Verkehrsflächen dauerhaft sicherstellen zu können, ist es wichtig, die bautechnischen Anforderungen zu beachten. Hier erfahren Sie, worauf es im Detail ankommt.
Frostschutzschicht
Für den Fall, dass frostempfindliche Böden anstehen, ist als erste Tragschicht eine Frostschutzschicht (FSS) oder eine Schicht aus frostunempfindlichem Material (SfM) anzuordnen. Baustoffgemische und Böden müssen in beiden Fällen den TL SoB-StB entsprechen. Die Ausführung selbst hat jeweils nach den ZTV SoB-StB zu erfolgen. Die Dicke der Frostschutzschicht oder der Schicht aus frostun- empfindlichem Material ergibt sich gemäß den RStO - die Mindestdicke ist abhängig vom Größtkorn des verwendeten Bodens bzw. Baustoffgemisches.
Die Frostschutzschicht ist profilgerecht, eben, tragfähig und standfest herzustellen.
Anforderungen im Einzelnen:
- profilgerechte Lage: Abweichungen von der Sollhöhe nicht mehr als ± 2 cm
- Ebenheit: Unebenheiten (4 m Messstrecke) höchstens 3 cm
- Querneigung: wie Pflasterdecke (profilgerecht)
- Verdichtungsgrad: mindestens Dpr= 103 % (ggf. 100 %)
Auf die Einhaltung des Verhältniswertes der Verformungsmoduln Ev2 / Ev1 ist zu achten. Verformungsmodul (ausgehend von Ev2 = 45 MN/² auf dem Planum):
- bei Bauklasse III und IV: mindestens Ev2 = 120 (ggf. 100) MN/m²
- bei Bauklasse V und VI: mindestens Ev2 = 100 (ggf. 80) MN/m²
Der Feinanteil (Korndurchmesser < 0,063 mm) des Materials für die Frostschutzschicht darf im Anlieferungszustand nicht mehr als 5,0 M.-%, im eingebauten Zustand nicht mehr als 7,0 M.-% betragen.
