Um die Gebrauchstauglichkeit und Sicherheit von Verkehrsflächen dauerhaft sicherstellen zu können, ist es wichtig, die bautechnischen Anforderungen zu beachten. Hier erfahren Sie, worauf es im Detail ankommt.

Kies- und Schottertragschicht


Als Tragschicht  - oberhalb der Frostschutzschicht - kann verwendet werden:

  • Kiestragschicht (KTS)
  • Schottertragschicht (STS)
  • wasserdurchlässige Asphalttragschicht (WDA) oder
  • Dränbetontragschicht (DBT)

In der Regel findet jedoch eine Tragschicht ohne Bindemittel, also eine Kies- oder Schottertragschicht, in Pflasterbauweisen Verwendung.


Baustoffgemische für Kies- und Schottertragschichten müssen den TL SoB-StB entsprechen. Die Ausführung hat jeweils nach den ZTV SoB-StB zu erfolgen. Die Dicke der Tragschicht ergibt sich gemäß den RStO. Ihre Mindestdicke ist  abhängig vom Größtkorn des verwendeten Baustoffgemisches. Um Entmischungen während des Einbaues zu vermeiden, sollte das  Größtkorn des Baustoffgemisches 45 mm nicht überschreiten. Bei Pflasterbauweisen sollte zur Sicherstellung einer ausreichenden Wasserdurchlässigkeit - abweichend von ZTV SoB-StB - der Feinanteil (Korndurchmesser < 0,063 mm) des Baustoffgemisches bei Anlieferung rund 3 M.-%, im eingebauten Zustand rund 5 M.-% nicht überschreiten.

Die Ungleichförmigkeitszahl des Baustoffgemisches sollte U > 13 sein. Zur Vermeidung von Kornzertrümmerungen und Kornverfeinerungen  während des Einbaues sollte das Baustoffgemisch einen hohen  Widerstand gegen Kornzertrümmerung besitzen. Der Los-Angeles-Wert LA sollte unter 25 bzw. der Schlagzertrümmerungswert SZ unter 22 betragen.